Morgen ist gewisser Maßen ein historischer Tag, den ab dann fallen endgültig die verhassten Roaming-Gebühren innerhalb der EU. Der wer nun glaubt ohne Blick auf seine Tarifdetails oder AGB aufs Blaue los zu telefonieren und surfen, der irrt. Auch beim Anbieter bzw. Tarifwechsel heißt es nun noch genauer hinsehen. Wir zeigen, welche Fallstricke für Verbraucher lauern …
Fallstrick 1: Tarifmodell
Wer bei einem der drei großen deutschen Mobilfunkprovider eine Allnetflat nutzt, kann sich relativ entspannt zurücklegen. Sowohl Vodafone, O2, wie auch Telekom, haben seit Monaten schon EU-Optionen fest als Bestandteil in die Tarife eingebaut. Damit telefonieren Sie innerhalb der Europäischen Union wie daheim ohne Zusatzkosten. „Roam like at Home“ heißt hier der Slogan.
Seit einiger Zeit bieten vereinzelte Anbieter aber auch reine Nationaltarife, um die EU-Regelung zu umgehen. Telefonieren und Surfen außerhalb Deutschlands, ist damit gar nicht möglich oder nur mit teuren Zusatzoptionen. Als Beispiel sei hier „DeutschlandSIM“ genannt. In den Nationaltarifen wird Roaming ganz ausgeschlossen. Urlauber die dann nach Hause telefonieren möchten, bekommt keine Verbindung. Nur wer dies für sich sowieso kategorisch ausschließen kann, spart mit solchen „Deutsch“-Tarifen auch.
Fallstrick 1: Prepaid Basistarife
Vorsicht ist dagegen bei Prepaid-Tarifen gegeben. Verbraucher welche nur den Basis-Tarif mit minutenweiser Abrechnung einsetzen, zahlen meist hohe Minutengebühren im Ausland. Nur bei Buchung eines Komplettpaketes (z.B. 300 Freiminuten und 1000 MB), sind auch Gespräche im Urlaub wie daheim im Minutenkontingent abgedeckt.
Fallstrick 3: Fair Use Policy
Bekanntlich sind fast alle Mobilfunktarife in Deutschland keine echten Surfflatrates, sondern unterliegen einer Volumenbeschränkung. Im Schnitt bieten preiswerte Allnetflats fürs Smartphone heute 3-6 GB zum schnellen surfen im LTE-Netz. Andere Länder der EU sind in diesem Punkt schon etwas weiter und bieten Tarife ohne Limit, also ohne Drossel. Österreich, Frankreich und die meisten skandinavischen Staaten sind hier zu nennen. Daher könnten Deutsche im Urlaub auf die Idee kommen, einfach einen solchen Tarif mit nach Hause zu nehmen. Leider können die Provider die Auslandsnutzung auf ein bestimmtes Niveau begrenzen (Fair Use). Aus einer deutschen Allnetflat mit 10 GB, wird so in Spanien dann z.B. ein Kontingent von nur 3 GB. Gleiches gilt für die Unlimitierten Flats. Im Detail handhabt das aber jeder Mobilfunkanbieter etwas anders. Auch kostenpflichtige Aufschläge sind prinzipiell erlaubt.
Die meisten Provider werden daher im Ausland Tarife nur an Kunden verkaufen, welche nachweislich den Hauptwohnsitz im jeweiligen Land haben. Oder aber das Roaming-Datenvolumen wird vertraglich einfach im Ausland begrenzt.
Der österreichische Provider Drei (bekannt für seine ungedrosselten LTE-Flats), hat vor wenigen Wochen sogar das EU-Roaming für seine Datentarife komplett abgeschafft um einen Missbrauch vorzubeugen.
Fallstrick 4: Internetbremse
Im Prinzip gibt es keine Regel, dass die Provider den Kunden auch im Roamingfall wie zuhause schnelles LTE liefern müssen. Das im Urlaub LTE anliegt ist also nicht zwingend.
Fallstrick 5: EU Ausland in Grenznähe
Wer sich z.B. in Österreich in Grenznähe zur Schweiz aufhält oder in einem anderen EU-Land mit Anrainerstaaten außerhalb der Union, sollte ebenfalls aufpassen. Loggt sich das Handy ins Nachbarstaatennetz, kann es schnell wieder teuer werden. Üblich sind heute durchaus noch Minutenpreise zwischen 0,3 – 4 Euro, je nach Urlaubsland.
Fallstrick 6: „EU-Inseln“ in Europa
Nicht nur die Schweiz gehört bekannter Maßen nicht zur EU und wird daher Mobilfunktechnisch als EU-Ausland behandelt. Auch weniger bekannte Gebiete, Staaten und Zonen fallen darunter. Genauer gesagt San Marino in Italien, der Zwergenstaat Andorra etwas nordwestlich von Barcelona, Monaco am Westzipfel von Italiens Küste, sowie die Isle of Man (zwischen Irland und GB).
Infoseite der Bundesnetzagentur hilf weiter
Die Bundesnetzagentur hat eine umfangreiche Informationsseite (Update: Seit Q1/2021 offline), mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Roaming-Regel der EU-Richtlinie, erstellt. Die auf den ersten Blick einfache Neuerung, entpuppt sich mit diversen Ausnahmen und Sonderregelungen, wie wir gezeigt haben, schließlich als nicht immer ganz einfach. Die wichtigsten Fragen haben wir nochmal kurz aufgegriffen.
Ab wann gilt „Roam like home“ (RLAH) in der EU?
Offiziell ab 15.6.2017.
Gilt das für alle Verträge?
Ja, die Regelung umfasst alle Alt- und Neuverträge, sowie Postpaid wie Prepaid. Nur die oben genannten Ausnahmen (Fallstrick 1 und 2) gibt es.
Muss ich als Kunde aktiv meinen Tarif anpassen?
Nein, RLAH tritt automatisch in Kraft, sofern Ihr Tarif die Auslandsnutzung nicht ausschließt.
Für welche Länder gilt RLAH?
Gültig ist die Regelung für alle 28 Mitgliedsstaaten der EU samt der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörigen Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen). Im Einzelnen sind das aktuell Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
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